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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Heutzutage erfreuen sich mobile Unterkünfte wachsender Beliebtheit und stellen für viele Menschen eine neue und moderne Wohn- sowie Lebensform dar. Nicht selten werden mobile Unterkünfte auch als Erstwohnsitz genutzt. Kein Wunder, denn beim mobilen Wohnen erreichen Eigentümer nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, Mobilität und Freiheit, sondern auch einen hohen Wohnkomfort gepaart mit einer Optik und Ausstattung, die einem kleinen Haus gleicht.
Aufgrund des steigenden Interesses an mobilen Unterkünften, ist auch das Angebot sogenannter „Mobile Homes“ gewachsen. Dazu zählen Tiny Houses und Mobilheime sowie Containerhäuser, Modulhäuser und Wohnwagen. Einer der wesentlichen Unterschiede zwischen den Arten der „Mobile Homes“ ist die Mobilität. Während Trailerhomes und Häuser auf Rädern ähnlich einem Wohnwagen mit einem Zugfahrzeug von Ort zu Ort gefahren werden können, bedürfen mobile Homes ohne eigene Räder für den Transport eines Kran-LKWs, der das Haus auf dem Wunschgrundstück absetzt.
Zu beachten ist ebenfalls, dass beim Transport des fahrenden Wohnhauses mit einem Zugfahrzeug die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsvorschriften eingehalten werden müssen. Durch die Vorgaben der zugelassenen Anhängergröße ist gleichzeitig auch die Größe des Hauses auf Rädern vorgegeben. Mobile Häuser, die mithilfe eines Krans versetzt werden, sind keinen verkehrsrechtlichen Begrenzungen ausgesetzt und somit freier in der Auswahl der Wohnraumgröße. Ganz gleich, ob das „Mobile Home“ auf eigenen Rädern bewegt oder mit einem Kran-LKW versetzt werden muss, bedarf es einer amtlichen Baugenehmigung, sobald das Haus fest auf einem Grundstück steht. Einzig auf einer Stellfläche auf einem Campingplatz ist keine Baugenehmigung notwendig.
Quelle: mobiles-tiny-haus
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