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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungs­vermittlung GmbH

09.03.2021Wallbox für Elektroauto:

Wer im Besitz eines Elektroautos ist, dem bietet eine „Wallbox“ eine gute Lösung, um das E-Auto aufzuladen. Diese kann problemlos im Außenbereich an einer Hauswand oder einem Carport sowie im Innenbereich, zum Beispiel in einer Garage, montiert werden. Soll die intelligente Wandladestation in einem Mehrfamilienhaus installiert werden, ist eine Rücksprache mit den anderen Hauseigentümern oder der Hausverwaltung notwendig. Mieter sollten zudem klären, was mit der Wallbox passiert, wenn es zur Beendigung des Mietverhältnisses kommt.

Auch wenn die Montage der Wallbox meist unproblematisch ist, sollte sie niemals in Eigenregie erfolgen. Da der Betrieb mit Dreiphasenwechselstrom, dem sogenannten Starkstrom erfolgt, sollte ein Fachmann die Arbeiten übernehmen. Dieser überprüft den Netzanschluss und weiß, ob Montagearbeiten wie das Verlegen von Kabeln oder Wanddurchbrüche erforderlich sind. Bei der Auswahl der Ladestation sollte darauf geachtet werden, dass diese zum Auto passt. Hierbei sollten der On-Board-Charger des Autos sowie die Leistung der Wallbox und das Ladekabel aufeinander abgestimmt werden.

Im Vergleich zu einer Haushaltssteckdose zeichnet sich eine intelligente Wandladestation durch eine höhere Leistung und einen schnelleren und sicheren Ladevorhang aus. Während eine normale Haushaltssteckdose eine Höchstleistung von 3,68 Kilowatt (kW) abgibt, erbringt eine Standard-Wallbox eine weitaus höhere Leistung von bis zu 22 kW. Bei einer Leistung von 3,7 bis 11 kW betragen die Kosten für eine Wallbox zwischen 400 und 1.000 Euro. Leistungsstärkere Modelle zwischen 11 bis 22 kW sind für 600 bis 2.000 Euro zu haben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass für eine Ladestation mit 22-kW-Ladeleistung eine Genehmigung beim Netzbetreiber erforderlich ist. Neben den Kosten für die Wallbox sind außerdem noch die Montagekosten hinzuzurechnen. Fördergelder können über Programme wie „Energieeffizient Sanieren (151 und 430)“ sowie über das „Umweltprogramm (240 und 241)“ und die Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt (KfW) werden.

Quelle: effizienzhaus-online
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