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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungs­vermittlung GmbH

08.01.2020Unterschied zwischen Bauerwartungsland und Bauland:

Wer plant, ein Haus zu bauen, braucht zunächst ein passendes Grundstück. Dieses sollte den persönlichen Wünschen entsprechen, eine bestimmte Größe und eine gute Lage haben. Doch damit auf dem Traumgrundstück überhaupt ein Haus gebaut werden darf, muss das Land vollständig erschlossen sein und ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegen. Deshalb rät der Verband Privater Bauherren (VPB) zukünftigen Hauseigentümern dazu, sich bei den zuständigen Behörden gut über den Stand der Bebaubarkeit des Grundstücks zu informieren.

Vor allen Dingen sollten Grundstückskäufer wissen, was unter dem Begriff Bauland und Bauerwartungsland zu verstehen ist. Grundstücke, die als Bauerwartungsland gekennzeichnet sind, sind zwar im Flächennutzungsplan der Kommunen für die Nutzung als Bauland vorgesehen, allerdings liegt hier noch kein Bebauungsplan vor. Dieser gibt Auskunft darüber, auf welche Weise das Grundstück bebaut werden darf. In einem Bebauungsplan ist u. a. festgeschrieben, welche Größe und Höhe die zu bauende Immobilie haben darf, wie viel Fläche maximal bebaut werden darf und welche Abstände zu dem Nachbarsgrundstück eingehalten werden müssen.

Haben sich Grundstückskäufer für eine Fläche entschieden, die bereits als Bauland definiert ist, steht einer Bebauung grundsächlich nichts im Wege. Anders bei Bauerwartungsland liegt hier bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan vor, jedoch ist das Grundstück noch nicht von der zuständigen Kommune erschlossen worden. Somit hat der Grundstückskäufer zwar einen Rechtsanspruch darauf, ein Haus auf dem Grundstück zu errichten, allerdings muss er noch auf die Erschließung durch die Kommune warten.

Quelle: VPB
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