Sie haben Fragen?
02161 / 2 47 59-0
Sie haben Fragen?
02161 / 2 47 59-0

Service

G. Obrock Immobilien- und Finanzierungs­vermittlung GmbH

03.06.2020Ratgeber: Bauen in der Gemeinschaft:

Das Bauen in einer Baugemeinschaft bringt viele Vorteile mit sich. Vor allem Kosteneinsparungen durch die gemeinsamen Baukosten sind bis zu einer Höhe von zehn bis zwanzig Prozent möglich. Doch das gemeinschaftliche Bauen ist nicht für jedermann geeignet. Mit dem Ratgeber „Bauen in der Gemeinschaft“ des Verbands privater Bauherren e. V. (VPB) erhalten Bauinteressenten einen Überblick darüber, was unter einer Baugemeinschaft zu verstehen ist und worauf sie beim Eintritt in eine Baugemeinschaft achten sollten. Mit gezielten Fragen in einer Checkliste können Bauinteressierte zudem überprüfen, ob sie fürs gemeinschaftliche Bauen überhaupt geeignet sind.

Denn schließen sich mehrere Bauherren für ein gemeinsames Bauprojekt zusammen, gilt es nicht nur, die eigenen Interessen, Wünsche und Vorstellungen zu beachten und umzusetzen, sondern auch Einigkeit über zahlreiche Fragen und Aspekte des gemeinsamen Wohnprojekts zu finden. Dazu gehören beispielsweise Fragen nach der Rechtsform, Architektur, rechtliche Fragen oder Fragen zur Vertragsgestaltung oder Bauqualität. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Typen von Baugemeinschaften: die freie private und die betreute private Baugemeinschaft.

Entscheidet sich die Baugruppe für eine betreute private Baugemeinschaft, übernimmt ein sogenannter Projektsteuerer, oft ein Architekt, die Federführung für das Projekt. Von der Planung des Bauprojekts über die Erstellung von Verträgen mit den einzelnen Baupartnern bis hin zur finanziellen Koordination und zur Betreuung in der Bauphase – der Projektsteuerer übernimmt die Leitung des gesamten Bauprojekts. Vor allem bei Kommunen ist das Bauen in einer betreuten privaten Baugemeinschaft sehr beliebt. Nicht selten vergeben Kommunen gezielt Grundstücke an ausgewählte Projektsteuerer, da es nur einen Ansprechpartner für alle Belange des gemeinsamen Bauprojekt gibt. Ebenso hat ein Projektsteuerer klare Vorstellungen für die Entwicklung des Grundstücks, sodass sich Kommunen das Projekt aussuchen können, was ihnen konzeptuell am meisten zusagt. Bei einer freien privaten Baugemeinschaft übernimmt die Baugruppe alle organisatorischen Bauherrenaufgaben selbst und rechnet gemeinsam ausgeschriebene Bauleistungen individuell ab.

Quelle: VPB
© photodune.net

Zurück zur Übersicht