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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungs­vermittlung GmbH

23.07.2021Informationen und Regeln: Kleingarten/Schrebergarten:

Wer einen Kleingarten (auch genannt Schrebergarten) pachtet, muss sich an die Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) halten. Kleingärten sind Land der Kommune und die Pächter können sie zu einem kleinen Betrag nutzen. Die Stiftung Warentest stellt auf ihrer Internetseite hilfreiche Informationen zusammen, was bei der Pacht und Nutzung eines Kleingartens erlaubt ist und welche Regeln beachtet werden müssen.

Laut dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde zahlen Pächter 18 Cent für einen Quadratmeter eines Kleingartens; in Großstädten sind es 22 Cent. Bei einer Durchschnittsgröße von 370 Quadratmetern beläuft sich die Pacht auf etwa 67 bis 81 Euro im Jahr. Zudem muss noch der Mitgliedsbeitrag für den Kleingartenverein in die Kalkulation miteinbezogen werden sowie Strom- und Abwasserkosten und Versicherungen. Pächter eines Kleingartens zahlen insgesamt also etwa 500 Euro im Jahr.

Wie Interessenten auf der Suche nach einem passenden Kleingarten vorgehen, warum eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein obligatorisch ist oder welche baulichen Vorschriften für Gartenlauben gelten, stellt die Stiftung Warentest zusammen. Ebenso erhalten Interessenten Informationen darüber, was beim Anbau von Obst und Gemüse oder bei der Pflanzenauswahl zu beachten ist. Auch bei Fragen, ob eine Genehmigung für den Einbau eines Sandkastens einzuholen ist oder was beim Einbruch in das Gartenhaus zu tun ist, werden beantwortet.

Quelle: Stiftung Warentest
© photodune.net

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