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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungs­vermittlung GmbH

29.07.2020Grundstückserschließung: Diese Hausanschlüsse müssen gelegt werden:

Wer in den Besitz eines Grundstücks kommt und darauf schon bald sein Traumhaus bauen möchte, muss das Grundstück zunächst mit zahlreichen Hausanschlüssen ausstatten. Leitungen für Strom, Wasser und Abwasser sowie für Gas sowie eine Telefonleitung müssen zeitnah beantragt und gelegt werden. Wichtig ist, diesen Posten in die Kalkulation mitaufzunehmen, denn die Anschlüsse können zusammen mit den Strom- und Wasserkosten während der Bauphase schnell mehrere tausend Euro betragen.

Ebenso sollten Bauherren darauf achten, dass die Beantragung der Leitungen auch Zeit in Anspruch nimmt. Wer einen Stromanschluss verlegen möchte, muss zunächst Kontakt zu einem Netzbetreiber aufnehmen und ihn über den Netzzutritt informieren sowie einen Antrag zur Netzverlegung stellen. Der Netzbetreiber gibt Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen am Standort und ermächtigt einen Elektriker mit der Verlegung der Anschlüsse. Mit einem passenden Stromanbieter und der Schließung eines Netznutzungsvertrags wird das Grundstück zeitnah mit Strom versorgt.

Bei der Verlegung des Wasseranschlusses ist darauf zu achten, dass sowohl ein Zugang für Trinkwasser als auch für Löschwasser gelegt wird. Der lokale Wasserversorger informiert über die geltenden Bestimmungen im jeweiligen Bundesland sowie darüber, wo sich der nächste Wasseranschluss befindet. Befindet sich kein Zugang in der Nähe, muss dieser bei der Gemeinde beantragt werden. Bei einem Erstanschluss muss zusätzlich ein gesonderter Antrag gestellt werden. Dasselbe gilt für den Anschluss eines Abwasserkanals. Auch wenn Neubauten heutzutage in den meisten Fällen mit erneuerbaren Energie beheizt werden, gibt es Bauherren und Eigentümer, die sich für die Versorgung ihrer Immobilie mit Gas entscheiden. Die Beantragung eines Gasanschlusses erfolgt über das lokale Versorgungsunternehmen.

Quelle: Bauratgeber Deutschland
© photodune.net

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