Sie haben Fragen?
02161 / 2 47 59-0
Sie haben Fragen?
02161 / 2 47 59-0

Service

G. Obrock Immobilien- und Finanzierungs­vermittlung GmbH

09.07.2019Erneuerung von Energieausweisen bei Nichtwohngebäuden:

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist darauf hin, dass die im Juli 2009 ausgestellten Energieausweise für Nichtwohngebäude nach zehn Jahren Laufzeit ihre Gültigkeit verlieren. Wer seine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist dazu verpflichtet, den potentiellen Mietern oder Käufern einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzulegen. Für bestehende Nichtwohngebäude konnten Eigentümer bisher zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis wählen. Bei der Neuausstellung sollten Eigentümer nun prüfen, ob ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erforderlich ist.

Grundsächlich empfiehlt die dena Eigentümern die Verwendung eines Bedarfsausweises, da dieser im Vergleich zum Verbrauchsausweis detaillierte und aussagekräftige Daten über den energetischen Zustand eines Hauses enthält. Während der Verbrauchsausweis sich lediglich auf den Energieverbrauch der letzten drei Jahre bezieht und somit stark vom Verhalten der jeweiligen Nutzer abhängig ist, enthält der Bedarfsausweis nutzerunabhängige Daten. Zusätzlich zu den Angaben über die Qualität des Gebäudes und den Verbrauch von Energien, beinhaltet der Bedarfsausweis auch Empfehlungen zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die die Qualität des Hauses verbessern und seinen Wert steigern können.

Wer sich einen neuen Energieausweis für Nichtwohngebäude ausstellen lassen muss, sollte sich an einen Energieberater wenden. Die dena stellt eine bundesweite Online-Suchmaschine zur Verfügung, über die sich zur Ausstellung berechtigte Experten nach Postleitzahl finden lassen.

Quelle: dena / febs
© photodune.net

Zurück zur Übersicht