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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maklercourtage:
Bei notariellem Vertragsabschluß aufgrund der Nachweistätigkeit der Firma G. Obrock Immobilien- u. Finanzierungsvermittlung GmbH entsteht dem Erwerber eine Nachweisgebühr in Höhe von 3,57% (incl. 19% Mwst) des erzielten Kaufpreises, verdient und fällig bei Vertragsabschluß. Bei einem Kaufpreis unter 100.000 Euro entsteht eine Nachweisgebühr bzw. Vermittlungsgebühr in Höhe von 5% des erzielten Kaufpreises zuzüglich 19% Mwst. = 5,95 %.

Bei Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluß. Bei reinem Mietvertrag entsteht eine Nachweisgebühr in Höhe von zwei Kaltmieten zuzüglich 19% Mwst. = 2,38 Monatskaltmieten. Sollte das Objekt bzw. der Kaufvertrag später beurkundet werden, so wird auch dann die volle Gebühr in Höhe von 3,57% bzw. 5,95% fällig.

Sonstiges:
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, bei Weitergabe an Dritte nehmen wir Sie in die Haftung.

Unsere Angebote sind freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Quadratmeter-Werte sind keine Flächenberechnung. Die Angaben in diesem Angebot beruhen auf Angaben des Verkäufers, Prüfung obliegt dem Käufer.

Sollte Ihnen dieses Objekt bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit, ansonsten gilt dies als Erstkontakt.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt, sofern dies vom Käufer verursacht wird, oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandlos oder nicht erfüllt wird.

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich daraus beziehenden Nebenabreden.

Wir sind für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) als provisionsberechtigter Makler tätig.

Es stellt keinen Verstoß gegen unsere Unparteilichkeit dar, bei den Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln, sofern nicht mindestens eine Vertragspartei dagegen Widerspruch einlegt.

Die Aufnahme im Rahmen des Zulässigen ist unser Geschäftssitz. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 12% Verzugszinsen ab dem Tage der Fälligkeit zu berechnen. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Finanzierung:
Durch gute Kontakte zu regionalen Banken und div. Versicherungs- gesellschaften sind wir in der Lage, Ihnen bei der gesamten Finanzierung unverbindlich behilflich zu sein.

Wir empfehlen jedem Kunden sich über den genauen Erschließungs- zustand und über evtl. Baulasten bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, auf Nachfrage teilen wir Ihnen diese gerne mit.

Sonstiges:
Exposes verschicken bedeutet eine Menge Porto, Arbeit und Papier. Wenn Sie also kein Interesse mehr haben oder bereits anderweitig fündig geworden sind, teilen Sie uns dies bitte mit. Auch über die Rücksendung nicht passender Angebote freuen wir uns sehr, diese können wir wieder verwenden. Kurze Nachricht und Absender bitte nicht vergessen.

Der Umwelt zuliebe!!!